Qualitätsmerkmale Schweizerischer Spielgruppen-Leiterinnen Verband (SSLV)
Die vorliegenden Qualitätsmerkmale für Spielgruppen sind in fünf pädagogische Bereiche und ihre Rahmenbedingungen aufgeteilt
Spielen und Begleiten
1. Vielfältige Spielaktivitäten Das Kind kann aus vielfältigen Spielaktivitäten frei auswählen. Die Spielgruppenleiterin sorgt für anregende Spielmaterialien und Angebote für alle Entwicklungsbereiche.
2. Einteilung der Spielgruppenzeit Das freie Spiel der Kinder ist das zentrale Bildungsmittel.
Die Spielgruppenleiterin bietet zusätzlich zum Freispiel Gruppenaktivitäten an wie gemeinsamer Znüni / Zvieri, Singen, Geschichten erzählen, Kreisspiele, Rituale. Gruppenaktivitäten sind einladend und freiwillig.
3. Spielbegleitung Das Kind kann in der Spielgruppe selbständig oder mit anderen tätig sein und lernt, Probleme selbständig zu lösen. Durch aufmerksames Beobachten erkennt die Spielgruppenleiterin die Bedürfnisse jedes einzelnen Kindes und bietet ihm wo nötig Unterstützung oder Impulse an (z.B. zusätzliches Spielmaterial, Konfliktlösungsmöglichkeiten, direkte Ansprache, nonverbale Impulse, Spielanregungen).
4. Vorbild Die Spielgruppenleiterin ist sich ihrer Vorbildfunktion bewusst und reflektiert ihre eigenen Werte und Normen. Sie kommuniziert und handelt entsprechend. Ihr Verhalten gibt dem Kind Sicherheit und dient ihm als Orientierung.
5. Sprachentwicklung Das Kind wird von der Spielgruppenleiterin alltagsintegriert (d.h. bei der Begleitung des Spiels, durch vielfältige Spielangebote, Anschauungsmaterial und Gruppenaktivitäten) zum Sprechen angeregt und darin unterstützt, seine Gefühle, Bedürfnisse und Interessen auszudrücken. Die Spielgruppenleiterin verwendet eine korrekte, deutliche und differenzierte Sprache (Vorbild) und setzt verschiedene Sprachförder-strategien (offene Fragen, korrektives Feedback, Modellierungstechniken) sowie Geschichten, Verse und Lieder ein.
7. Beobachtung Das Kind darf auf eine wahrnehmende Beobachtung der Spielgruppenleiterin zählen. Die Spielgruppenleiterin berücksichtigt ihre Beobachtungen bei der Auswahl von Anregungen, Materialien und Ritualen. In Gesprächen mit dem Kind und seinen Eltern bringt sie ihre Beobachtungen ein.
Beziehung
1. Feinfühligkeit und Wertschätzung Das Kind erlebt die Spielgruppenleiterin als feinfühlig und wertschätzend, da sie seine Gefühle, Bedürfnisse und Interessen wahrnimmt und angemessen darauf reagiert. Die Spielgruppenleiterin geht achtsam auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Kinder nach Nähe und Distanz ein und respektiert sie. Sie nennt jedes Kind bei seinem Vornamen.
2. Klima und Wohlbefinden Das Kind zeigt seine Emotionen und kann darauf vertrauen, dass die Spielgruppenleiterin in schwierigen Situationen professionell und liebevoll reagiert. Die Spielgruppenleiterin nimmt Erfolge des Kindes wahr, z.B. durch Blickkontakt. Das Kind sucht den Kontakt mit der Spielgruppenleiterin.
3. Eingewöhnung und Übergänge – Fokus Kind Das Kind darf und soll im Eingewöhnungs- und Ablösungsprozess seine Gefühle ausdrücken. Diese werden von der Spielgruppenleiterin wahrgenommen und sie begleitet das Kind geduldig, verständnisvoll und einfühlsam.
Bei Übergängen (Gruppenwechsel in der Spielgruppe, anderer Wohnort, Eintritt in den Kindergarten) begleitet die Spielgruppenleiterin das Kind und die Gruppe und führt ein entsprechendes Übergangsritual durch.
4. Beziehungen der Kinder untereinander Das Kind hat soziale Kontakte zu anderen Kindern in der Spielgruppe. Die Spielgruppenleiterin unterstützt dies positiv, indem sie beispielsweise das gemeinsame Spiel oder Gespräche anregt und kooperatives Verhalten der Kinder bestätigt und bestärkt. Konflikte zwischen Kindern werden von der Spielgruppenleiterin beobachtet und wenn nötig moderiert.
5. Verhalten des Kindes Die Spielgruppenleiterin beobachtet das Verhalten des Kindes und äussert ihre Erwartungen klar und mit positiven Formulierungen. Sie unterstützt erwünschtes Verhalten der Kinder verbal und nonverbal. Beim Auftreten auffälliger Verhaltensweisen begleitet sie das Kind situationsbezogen und individuell.
Dazugehören
1. Dazugehören Alle Kinder sind in der Spielgruppe willkommen und sollen sich wohlfühlen. Jedes Kind wird als eigenständige Persönlichkeit mit spezifischen Bedürfnissen, Fähigkeiten und Eigenarten wahrgenommen und akzeptiert.
2. Wertschätzung Das Kind erfährt Wertschätzung für seine religiösen, kulturellen, persönlichen, gesundheitlichen und familiären Unterschiede und darf in seiner Muttersprache sprechen. Die Spielgruppenleiterin begegnet allen Kindern vorurteilsbewusst.
3. Unterschiedlichkeiten erlebbar machen Die Spielgruppenleiterin macht Unterschiedlichkeiten der Kinder in wertschätzender Art erlebbar und gestaltet diese aktiv, z.B. werden Geburtstagslieder aus verschiedenen Sprachen und Kulturen gesungen oder ältere Kinder helfen jüngeren Kindern.
4. Zugehörigkeit und Verantwortung Die Spielgruppe ist so weit möglich heterogen zusammengesetzt z.B. bezüglich Geschlecht oder Deutschkenntnissen. Eine konstante Gruppenzusammensetzung ermöglicht, dass sich jedes Kind als Teil der Gruppe wahrnimmt und sich zugehörig und verantwortlich fühlt.
5. Mitbestimmung Das Kind darf für das Freispiel den Spielort, die Spieldauer und die Spielpartner selber auswählen. Ideen und Vorschläge des Kindes sind erwünscht, werden aufgenommen und einbezogen.
Eltern
1. Informationen für Eltern Die Eltern haben mit der Spielgruppe eine schriftliche Vereinbarung und kennen ihre Inhalte. In der Vereinbarung sind die Verbindlichkeit des Spielgruppenbesuches und weitere Formalitäten festgehalten. Mindestens geregelt werden müssen: Öffnungszeiten, Bring- und Holzeiten, Kündigungsfrist, Finanzen (Elternbeiträge und Zahlungsmodalitäten), Haftung, Mitwirkungsmöglichkeiten der Eltern, Ferien, das Vorgehen, falls einmal die Spielgruppe ausfällt, ein Kind krank ist oder nicht abgeholt wird.
2. Eingewöhnung und Übergänge – Fokus Eltern Die Spielgruppenleiterin bespricht die Eingewöhnung und Übergänge mit den Eltern und begleitet das Kind und die Eltern im Ablösungs- und Eingewöhnungsprozess geduldig, verständnisvoll und einfühlsam. Die Eltern bleiben in Absprache mit der Spielgruppenleiterin so lange in der Spielgruppe, wie es für das Kind unterstützend ist.
Beim Übergang in den Kindergarten wird der Einbezug der Kindergärtnerin im Einverständnis mit den Eltern angestrebt.
3. Gespräche mit Eltern Die Spielgruppenleiterin pflegt einen partnerschaftlichen und wertschätzenden Umgang mit den Eltern, z.B. nimmt sie Fragen der Eltern ernst und respektiert deren Erziehungskompetenz. Eltern und Spielgruppenleiterin tauschen sich regelmässig über die individuellen Entwicklungs- und Bildungsprozesse des Kindes aus. Dabei werden die Ressourcen und Stärken des Kindes in den Mittelpunkt gestellt. Gespräche mit Eltern finden je nach Thema in spontanen Situationen wie z.B. Tür- und Angel-Gesprächen, beim Bringen und Abholen oder an Elternanlässen statt. Vereinbarte Elterngespräche finden mindestens einmal pro Jahr statt.
4. Unterstützung vermitteln Die Spielgruppenleiterin nimmt die Eltern als kompetente Bildungspartner wahr und unterstützt sie in ihrer Elternfunktion, indem sie bei Bedarf Kontakt zu Fachpersonen vermittelt oder über professionelle Beratungsstellen, Hilfsangebote, Elternbildungsangebote und Anlaufstellen informiert.
4. Anlässe und Austausch zwischen Eltern Die Beziehungen und der Austausch zwischen den Eltern der Spielgruppenkinder werden von der Spielgruppenleiterin unterstützt, z.B. im Rahmen der Elternmitwirkung, bei gemeinsamen Anlässen, am Elternabend, am Familientag.
6. Schweigepflicht und Datenschutz Die Spielgruppenleiterin ist an die Schweigepflicht gebunden und berücksichtigt den Datenschutz in allen schriftlichen und mündlichen Aussagen, sowie bei Fotografien. Wenn die Eltern einverstanden sind, darf die Spielgruppenleiterin mit externen Personen wie Therapeutinnen, Ärztinnen, Kindergärtnerinnen oder Behördenmitgliedern über ein einzelnes Kind sprechen. Daten, die das Kind betreffen, wie z.B. Notfallinformationen für das Kind, sind für Unbefugte nicht zugänglich.
Schutz
1. Notfallsituationen Die Spielgruppenleiterin kennt die Notfallnummern ihrer Umgebung und verfügt über eine Erste Hilfe Ausstattung. Sie ist mit dem Sicherheitskonzept und mit Erste Hilfe Massnahmen vertraut. Sie besitzt einen aktuellen Nothelferkurs-Ausweis für Kleinkinder.
Die Spielgruppenleiterin hat sich mit Situationen, die zu Notfällen führen können, auseinandergesetzt und kann angemessen auf Unfälle, Feuer oder andere Notfälle reagieren. Alle Kinder werden in Notfallsituationen gut betreut.
2. Notfallinformationen für die Kinder Die wichtigsten Notfallinformationen für jedes Kind (Krankheiten, Medikamente, Allergien, Unverträglichkeiten, Telefonnummern bei Eintritt eines Notfalls) sind der Spielgruppenleiterin bekannt und gut zugänglich.
3. Gesundheitsprävention Die Spielgruppenleiterin nimmt Ihre Vorbildfunktion bezüglich der Gesundheitsprävention wahr und stellt eine bewegungsfreundliche Umgebung zur Verfügung. Sie unterstützt die Kinder und Eltern bezüglich der Ernährung z B. gesunder Znüni und Zvieri und sensibilisiert sie bezüglich einer guten Zahnhygiene.
4. Hygiene Die Spielgruppenleiterin sorgt für die regelmässige Reinigung des Spielgruppenraumes, der Ausstattung und der Spielmaterialien.
Die Spielgruppenleiterin ist Vorbild und vermittelt den Kindern die gängigen Hygienemassnahmen, z.B. Händewaschen nach der Toilette.
Die Spielgruppenleiterin ist vertraut mit den Krankheiten, die gemäss kantonalen Richtlinien zwingend zum Ausschluss aus der Spielgruppe führen und informiert die Eltern entsprechend.
5. Dritte Die Spielgruppenleiterin schützt das Kind vor sämtlichen Kontakten mit unbefugten Dritten. Das Kind wird nur von Personen abgeholt, die dazu berechtigt sind.
Die Eltern kennen die Vorgehensweise und die Informationswege, falls sie ihr Kind einmal nicht abholen können.
6. Gefahrenquellen für Kinder Die Spielgruppenleiterin schützt die Kinder vor unnötigen Gefahren und Risiken im Spielgruppen- und Aussenraum, wie durch Mobiliar, Putzmittel, Steckdosen, Türen und Fenster, Heizgeräte, Strassenverkehr, giftige Pflanzen, Feuer. Sie begleitet die Kinder sorgfältig im Umgang mit «gefährlichen» Dingen wie Scheren, Messer, Sägen oder Feuer.
7. Früherkennung (Gefährdungsmeldung) Bei Verdacht auf Gefährdung des Kindewohls kennt die Spielgruppenleiterin die gesetzlichen Bestimmungen und die Vorgehensweise gemäss den Empfehlungen der Fachstellen Kindesschutz und handelt entsprechend.
Rahmenbedingungen
1. Alter der Kinder Die Kinder können mit ca. 2.5 Jahren in die Spielgruppe eintreten und besuchen diese in der Regel bis zum Beginn der obligatorischen Schulpflicht.
2. Dauer/Öffnungszeiten In der Spielgruppe treffen sich Kinder während mindestens zweieinhalb Stunden. Die Kinder haben die Möglichkeit mindestens zweimal wöchentlich eine Spielgruppe zu besuchen.
3. Gruppengrösse und Betreuungsverhältnis Eine Gruppe umfasst nicht mehr als 12 Kinder. Die individuellen Bedürfnisse der Kinder oder die Alterszusammensetzung bestimmen den Betreuungsschlüssel. Jede Gruppe einer Innen-Spielgruppe wird von mindestens zwei Personen betreut, davon eine ausgebildete Spielgruppenleiterin. Bei Wald-/Naturspielgruppen erfolgt die Betreuung durch zwei ausgebildete Spielgruppenleiterinnen.
4. Qualifikation der Spielgruppenleiterin Die Spielgruppenleiterin hat eine vom Berufsverband SSLV anerkannte Spielgruppenleiterinnen- oder gleichwertige Ausbildung.
Die Spielgruppenleiterin bildet sich regelmässig während mindestens zwölf Stunden pro Jahr weiter. Sie pflegt aktiv den Austausch und die Zusammenarbeit mit ihren Berufskolleginnen.
Die Spielgruppenleiterin ist Mitglied des SSLV. Für Wald-, Bauernhof- und andere Natur-Spielgruppen ist zusätzlich zur Basisausbildung eine vom SSLV anerkannte Ausbildung in diesem Spezialbereich erforderlich. Zudem sind spezifische Weiterbildungen zu besuchen.
5. Raum und Ausstattung Die Spielgruppe findet in sicherer und geeigneter Umgebung statt. Findet die Spielgruppe drinnen statt, ist der Raum mit kinder-und altersgerechtem Spielmaterial ausgestattet und ausreichend gross (Faustregel: 6m2/Kind). Bei «Aussenspielgruppen» holt die Spielgruppenleiterin die Erlaubnis bei der zuständigen Stelle ein.
6. Trägerschaft Die Spielgruppe hat eine Trägerschaft, die verschiedene Formen haben kann, z.B. Einzelfirma (Person mit von der AHV anerkannter Selbständigkeit), Verein, GmbH etc.
Die Trägerschaft weiss, welche Rechte und Pflichten mit dieser Rechtsform verbunden sind und sorgt für einen ausreichenden Versicherungsschutz, angemessene Löhne, die Abrechnung der Sozialleistungen und eine der Trägerschaftsform angepasste Buchhaltung. Die Trägerschaft sorgt für die Qualitätsentwicklung und dafür, dass die Spielgruppenleiterin gemäss den pädagogischen Richtlinien handelt.
7. Kantonale und/oder kommunale Bestimmungen Allfällige kantonale oder kommunale Empfehlungen, Richtlinien, Rechtsgrundlagen etc. sind der Spielgruppenleiterin bekannt und werden berücksichtigt. Die Trägerschaft sorgt dafür, dass die Spielgruppen einer allfälligen Melde- oder Bewilligungspflicht nachkommen.