Verhaltenskodex des SSVL
Spielgruppen sind Lern- und Bildungsorte für Kinder ab etwa zweieinhalb Jahren bis zum Kindergarteneintritt, zentrales Bildungsmittel ist das freie Spiel. Das Kind steht im Mittelpunkt, aufmerksam begleitet von Erwachsenen, die ihm Raum und Sicherheit bieten für seine soziale, emotionale, kognitive, körperliche und psychische Entwicklung. Zu den Eltern und Erziehungsberechtigten bauen die Spielgruppenleitenden eine Erziehungs- und Bildungspartnerschaft auf.
Als pädagogische Grundlagen dienen den pädagogischen Fachpersonen die Spielgruppenpädagogik und der Orientierungsrahmen für frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung (OR FBBE) sowie die «Qualitätsmerkmale für Spielgruppen» des SSLV.
1. Ausgangslage
Frühkindliche Bildungsangebote sollen sichere Orte für Kinder sein, denn Kinder haben ein Recht auf gewaltfreies Aufwachsen. Die Fürsorge der Eltern und die achtsame, respektvolle Begleitung der pädagogischen Fachpersonen ergänzen sich zum Wohl des Kindes.
Leider zeigen diverse Studien, dass dies für viele Kinder nicht der Fall ist. Besonders Kleinkinder sind oft von Gewalt betroffen. Verschiedene Ursachen, Risikofaktoren und Belastungssituationen der Bezugspersonen können dazu führen, dass diese die Grundbedürfnisse ihrer Kinder nicht mehr adäquat erfüllen. Meist sind gewaltvolle Handlungen Zeichen von Überforderung und Hilflosigkeit. Es gilt, Wege aus der Gewaltspirale zu finden. Was braucht die betroffene Familie konkret und wie gelingt es, für Entlastung zu sorgen?
Doch nicht nur familiäre Bezugspersonen können gewaltvoll handeln, auch Fehlverhalten und Gewalt durch Fachpersonen sind leider nicht selten. Studien zu Spielgruppen fehlen und auch die Datenlage zu Kindertagesstätten ist mangelhaft, denn das Thema ist mit viel Scham und Tabus behaftet. Gerade deshalb braucht es in Spielgruppen und anderen Angeboten der FBBE eine stärkere Sensibilisierung und Aufmerksamkeit für dieses Thema sowie eine lückenlose Aufklärung der Vorfälle.
«Sie (die Fachpersonen) sind von einer Erziehung ohne Gewalt überzeugt und bemühen sich um deren Verwirklichung im Alltag. Dennoch muss jede Kindertageseinrichtung davon ausgehen, dass leichte Formen von Fehlverhalten häufig, und schwere Formen von Gewalt ab und zu vorkommen. Besonders häufig sind seelische Verletzungen, die etwa mit jeder vierten pädagogischen Interaktion verbunden sind.»¹
Jürg Maywald
¹ siehe Jürg Maywald, 2019, Gewalt durch pädagogische Fachkräfte verhindern, S. 128
2. Ziel des Verhaltenskodex für Spielgruppen
Dieser Verhaltenskodex beschreibt das gemeinsame Verständnis, die Normen und Werte der Spielgruppe. Er zeigt Präventionsmöglichkeiten und Massnahmen auf, um Kinder und andere verletzliche Personen vor Gewalt und anderen Gefährdungen zu schützen. Die Arbeit mit dem Verhaltenskodex ist freiwillig, kann Teil des Anstellungsvertrages sein und gehört zum Bestandteil des Qualitätsentwicklungsprozesses von Spielgruppen.
Der Verhaltenskodex dient pädagogischen Fachpersonen als Leitfaden.
Er regt Reflexionsprozesse an und kann zum Austausch im Team benützt werden.
Die Unterzeichnenden kennen die Definition von Kindeswohl, die Kinderrechte und die gesetzliche Ausgangslage in der Schweiz.
Die Unterzeichnenden setzen sich mit dem Thema Prävention auseinander und entwickeln ein Bewusstsein, wie diese in der Institution/Spielgruppe, in der Elternarbeit/ Elternbildung sowie in der Arbeit mit den Kindern gestaltet wird.
Die Unterzeichnenden halten sich an klare Verhaltensregeln im Alltag mit Kindern und vermeiden selbst jegliche übergrifigen, gewalttätigen oder verletzenden Handlungen. Dazu zählt auch diskriminierendes, rassistisches oder sexistisches Verhalten.
Die Unterzeichnenden wissen, wie sie sich im Verdachtsfall verhalten oder an wen sie sich bei Bedarf wenden können.
Die Unterzeichnenden sorgen dafür, dass Vorfälle weder verleugnet noch verharmlost werden und setzen sich für eine lückenlose Aufklärung ein. Bei Bedarf holen sie sich externe Hilfe.
Der Verhaltenskodex macht für Eltern und Erziehungsberechtigte die Werte der Spielgruppe sichtbar und kann ihnen als Orientierungs- und Entscheidungshilfe bei der Auswahl eines geeigneten Angebotes für ihr Kind dienen.
3. Grundlagen
Definition Kindeswohl
Das Kindeswohl gilt als Leitmotiv bei allen wesentlichen Fragen zur Betreuung, Erziehung und Bildung des Kindes. Es umfasst alle begünstigenden Lebensumstände, die dem Kind zu einer guten und gesunden Entwicklung verhelfen. Dazu gehören elementare Dinge wie ausreichende Ernährung, wettergerechte Kleidung, ein Dach über dem Kopf, aber auch Schutz vor körperlicher und seelischer Gewalt, liebevolle Zuwendung, freundlicher Umgangston, Verständnis für die individuelle Situation des Kindes, Wertschätzung und Anerkennung, Respekt und Achtung, Verbindlichkeit in den Beziehungen und eine sichere Lebensorientierung.
Das Schweizerische Zivilgesetzbuch enthält keine Definition des Kindeswohls. Dieser unbestimmte Rechtsbegriff ist gesellschaftlichen Veränderungen unterworfen und kann deshalb in der Praxis auch mit unterschiedlichen Inhalten gefüllt werden.
Grundbedürfnisse
Art. 302, Abs. 1 Schweizerisches Zivilgesetzbuch, ZGB:
Die Eltern haben das Kind ihren Verhältnissen entsprechend zu erziehen und seine körperliche, geistige und sittliche Entfaltung zu fördern und zu schützen.
Für die Erfüllung ihrer Grundbedürfnisse sind Kinder – je nach Alter in unterschiedlichem Mass – von erwachsenen Bezugspersonen abhängig.
Brazelton und Greenspan teilen die Grundbedürfnisse der Kinder folgendermassen auf. Kinder haben das Bedürfnis nach:
- beständigen, respekt- und liebevollen Beziehungen
- körperlicher Unversehrtheit, Sicherheit und Regulation
- Erfahrungen, die auf individuelle Unterschiede zugeschnitten sind • entwicklungsgerechten Erfahrungen
- Grenzen und Strukturen
- stabilen, unterstützenden Gemeinschaften und kultureller Kontinuität • einer sicheren Zukunft für die Menschheit
Kinderrechte
Die UN-Kinderrechtskonvention, welche die Schweiz 1997 ratifiziert hat, definiert in 54 Artikeln völkerrechtliche Standards zum Wohle von Kindern und Jugendlichen, wobei die Konvention unter Kindern alle Menschen bis zum 18. Altersjahr versteht. Die Konvention anerkennt Kinder als eigenständige Persönlichkeiten mit Rechten und trägt ihrem Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung Rechnung.
Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die in der Konvention festgelegten Rechte zu achten und sie allen Kindern, die im Vertragsstaat leben, ohne jede Diskriminierung zu garantieren. Sie sind verpflichtet, alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Massnahmen zur Verwirklichung der Kinderrechte zu treffen. Bei allen Massnahmen, die Kinder betreffen, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig berücksichtigt werden muss.
Vier Grundprinzipien der Kinderrechte
Alle in der Konvention formulierten Rechte sind miteinander verbunden, wobei vier Grundprinzipien für die Erfüllung der Konvention von besonderer Bedeutung sind:
- Das Diskriminierungsverbot: Die Kinderrechtskonvention gilt für alle Kinder, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Staatsangehörigkeit, Religion oder Sprache. Eine Benachteiligung irgendeiner Art ist unzulässig. (Art. 2 UN-KRK)
- Der Vorrang des Kindeswohls: Wann immer Entscheidungen getroffen werden, die sich auf Kinder auswirken können, hat das Wohl des Kindes Vorrang. (Art. 3 UN-KRK)
- Das Recht auf Leben und persönliche Entwicklung: Jedes Kind hat das Recht, in einem geschützten Rahmen aufzuwachsen und soll in seiner Entwicklung gefördert werden. (Art. 6 UN-KRK)
- Das Recht auf Mitwirkung: Kinder und Jugendliche sollen die Möglichkeit erhalten,
gehört zu werden und sich zu beteiligen. Die Meinung der Kinder soll bei Entscheidungen, die sie betreffen, mitberücksichtigt werden. (Art. 12 UN-KRK)
Gesetzliche Grundlagen zur Meldepflicht
Art. 314d, Schweizerisches Zivilgesetzbuch, ZGB:
Folgende Personen, soweit sie nicht dem Berufsgeheimnis nach dem Strafgesetzbuch unterstehen, sind zur Meldung verpflichtet, wenn konkrete Hinweise dafür bestehen, dass die körperliche, psychische oder sexuelle Integrität eines Kindes gefährdet ist und sie der Gefährdung nicht im Rahmen ihrer Tätigkeit Abhilfe schaffen können:
1. Fachpersonen aus den Bereichen Medizin, Psychologie, Pflege, Betreuung, Erziehung, Bildung, Sozialberatung, Religion und Sport, die beruflich regelmässig Kontakt zu Kindern haben.
2. Wer in amtlicher Tätigkeit von einem solchen Fall erfährt. Die Meldepflicht erfüllt auch, wer die Meldung an die vorgesetzte Person richtet
4. Gemeinsames Verständnis
Erscheinungsformen von Gewalt
Gewalt gegen Kinder hat verschiedene Erscheinungsformen. Es wird zwischen physischer und psychischer Gewalt, häuslicher und sexueller Gewalt und Vernachlässigung unterschieden. Eine ausführliche Aufstellung für Fachpersonen im Frühbereich bietet der Leitfaden «Früherkennung von Gewalt in der frühen Kindheit», herausgegeben von Kinderschutz Schweiz in Zusammenarbeit mit dem Marie Meierhofer Institut für das Kind MMI sowie das
«Merkblatt Kindesschutz in Spielgruppen» des SSLV.
Die unterschiedlichen Gewaltformen treten oft nicht isoliert auf und können sich überschneiden. Nicht immer ist das Fehlverhalten offenkundig und massiv, es kann auch subtil oder in passiver Form, einmalig oder wiederholt auftreten.
Die Folgen für die Betroffenen sind vielfältig und abhängig von der Art und dem Schweregrad der Gewalt.
Situations- und Gefährdungsanalyse
Vor der Unterzeichnung des Verhaltenskodex macht eine Analyse des Ist-Zustandes Sinn.
- Folgende Fragen können bei der Erfassung von Risiken hilfreich sein: • Wie wird Elternarbeit gestaltet?
- Wo und wie werden Beobachtungen zum kindlichen Verhalten/Besonderheiten notiert? • Welche Schutzmassnahmen werden bei der Personalrekrutierung getroffen?
- Welche Momente im Spielgruppenalltag sind für die Fachpersonen besonders herausfordernd? (Emotionen der Kinder, Lautstärke, Ordnung halten, Übergangssituationen, herausforderndes Verhalten oder Verständigungsschwierigkeiten)
- In welchen Schlüsselsituationen könnten die Rechte der Kinder aus dem Blick geraten oder nicht geachtet werden? (Körperpflege, Essen, Tagesgestaltung, unterschiedliche Bedürfnisse, Veranstaltungen)
- In welchen Situationen ist ein Nähe- und Distanz- Bewusstsein besonders wichtig? (Trösten, Geschichten erzählen, Körperpflege oder Toilettengang)
- Welche Austauschgefässe stehen zur Verfügung? Wie ist die Gesprächskultur im Team?
- An wen können sich Kinder, Eltern/Angehörige und Fachkräfte bei einer Vermutung von Fehlverhalten oder Gewalt wenden?
- Wie gehen die Fachpersonen mit Beschwerden um?
- Sind Adressen und Unterstützungsangebote bekannt?
5. Prävention
Prävention ist ein sehr gutes Instrument, um unangemessenes Verhalten frühzeitig zu erkennen und nach Möglichkeit zu vermeiden. Alle Bestrebungen haben zum Ziel, die Grenzen der Beteiligten zu achten und ihre Rechte im Alltag zu verwirklichen. Leider ist es selbst mit den besten Präventionsmassnahmen nicht möglich, Gewalt und Fehlverhalten vollständig zu verhindern.
Kinder
Selbstbewusste Kinder, die Wertschätzung erfahren und deren Wünsche, Bedürfnisse und Grenzen im Alltag Gewicht haben, sind besser vor Gefährdungen geschützt.
Wie Kinder gestärkt werden können und weitere Umsetzungsideen für den Spielgruppenalltag bietet das «Merkblatt Kindesschutz in Spielgruppen» des SSLV.
Elternarbeit/Elternbildung
Welche Unterstützung brauchen Familien und Erziehungsberechtigte, damit eine positive Werthaltung und ein demokratisches Miteinander entstehen kann? Wie vermitteln Fachpersonen, dass eine gewaltfreie Erziehung entwicklungsfördernd ist, ohne Eltern und Erziehungsberechtigte zu verurteilen oder abzuwerten?
Adressen und weitere Unterstützungsmöglichkeiten bietet das «Merkblatt Kindesschutz in Spielgruppen» des SSLV.
Pädagogische Fachkräfte
Tabuthema Gewalt in der Spielgruppe? «Es ist schmerzhaft, über eigene Fehler oder das Fehlverhalten von Kolleginnen und Kollegen zu sprechen – aber nötig.»
Gewalt und Fehlverhalten von Fachkräften hat sehr unterschiedlichen Ursachen. Meist wird das Auftreten im Zusammenhang mit verschiedenen Risikofaktoren begünstigt.
Folgende Fragen bieten Reflexionsmöglichkeiten:
- Bestehen akute oder chronische Belastungen in der aktuellen Lebenssituation? Welchen Einfluss haben diese auf meinen beruflichen Alltag?
- Bestehen eigene biografische Erfahrungen mit Gewalt? Solche Erlebnisse bedeuten keinesfalls, dass sich Betroffene auch gewaltvoll verhalten müssen, dennoch sollten sie bei den Risikofaktoren beachtet werden.
- Wie sind die aktuellen Arbeitsstrukturen? (Ausbildungsstand, Betreuungsschlüssel, Personalausfälle, Platzverhältnisse, offenes Ohr der Leitung für Anliegen)
- Besteht genügend Wissen zu diesem Thema? Sind Weiterbildungen nötig?
- Besteht eine Fehlerkultur? Wie wird mit Überforderungsgefühlen umgegangen? • Wie fühlen sich die Mitarbeitenden von Vorgesetzten/Trägerschaft unterstützt?
- Wo finde ich als Selbstständigerwerbende Unterstützung? Gibt es Möglichkeiten zur Supervision? Gibt es Möglichkeiten zur Intervision?
«Auch strukturelle Mängel begünstigen die Wahrscheinlichkeit professionellen Fehlverhaltens. Eine schlechte räumliche Ausstattung, zu viele Kinder in zu kleinen Räumen, ein nicht ausrei-chender Fachkräfte-Kind-Schlüssel und vorübergehende oder sogar langfristige personelle Ausfälle erhöhen das Risiko, dass es zu Gewalt durch Fachkräfte kommt. Allerdings darf der Zusammenhang zwischen schlechten strukturellen Rahmenbedingungen und Fehlverhalten bzw. Gewalt nicht einseitig aufgelöst werden.
Selbst in Einrichtungen mit sehr guter Ausstattung kann Gewalt durch Fachkräfte vorkommen. Umgekehrt kann in vergleichsweise schlecht ausgestatteten Kitas hervorragende – wenn auch den Umständen entsprechend limitierte – pädagogische Arbeit geleistet werden und wird nicht selten auch geleistet. Strukturelle Mängel müssen daher als Risiko gesehen, dürfen jedoch nicht dazu benutzt werden, um persönliche Verantwortung der handelnden Fachkräfte und Leitungen zu verdecken.»
6. Verhalten im pädagogischen Alltag
Welche Werte und Qualitätsmerkmale für Spielgruppen gelten, sind in der Broschüre «Qualitätsmerkmale für Spielgruppen» des SSLV definiert. Die Merkmale sind in fünf pädagogische Bereiche und die dazugehörigen Rahmenbedingungen aufgeteilt.
Das Dokument «Erläuterungen, Verhaltenskodex für Spielgruppen» bildet eine Ergänzung zum «Verhaltenskodex für Spielgruppen» des SSLV. Es beschreibt die angestrebte Ausgangslage, liefert Beispiele aus der Spielgruppenpraxis und bietet mögliche Reflexionsfragen im Bereich der Prävention von Fehlverhalten und Gewalt durch pädagogische Fachkräfte.
Schweigepflicht und Datenschutz
Spielgruppenleitende sind an die Schweigepflicht gebunden und berücksichtigen den Datenschutz in allen schriftlichen und mündlichen Aussagen sowie bei Fotografien oder anderen Aufzeichnungen.
Wenn die Eltern einverstanden sind, darf die Spielgruppenleiterin mit externen Personen wie TherapeutInnen, ÄrztInnen, KindergärtnerInnen oder Behördenmitgliedern über ein einzelnes Kind sprechen. Daten, die das Kind betreffen, wie z.B. Notfallinformationen über das Kind, sind für Unbefugte nicht zugänglich. Ausführliche Informationen bietet das Merkblatt «Datenschutz in Spielgruppen» des SSLV.
Sie kennen strafrechtliche Konsequenzen und wann eine Meldung an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) nötig ist. Ausführliche Informationen zum Vorgehen im Verdachtsfall und eine «Schritt für Schritt-Zusammenfassung» bietet das Merkblatt
«Kindesschutz in Spielgruppen» des SSLV.
Ablauf im Krisenfall
Hinsehen – Situation einschätzen – Entscheiden – Zusammenarbeit mit den Eltern – Handeln – Nachbereitung
Die gesetzliche Melderegelung bei Verdacht auf Kindswohlgefährdung hat sich geändert. Eine erweiterte Meldepflicht für bestimmte Fachpersonen ist seit dem 1.1.2019 in Kraft und soll Kinder und Jugendliche besser vor Gewalt und Misshandlung schützen. Spielgruppenleitende sind zum Handeln verpflichtet, wenn sie konkrete Hinweise auf eine Kindeswohlgefährdung bemerken. Die Meldepflicht ist erfüllt, wenn sich die Spielgruppenleiterin oder der Spielgruppenleiter an die vorgesetzte Person richtet.
7. Verpflichtungserklärung
Name
Vorname
Geburtsdatum
Ich bestätige hiermit, dass ich sämtliche Grundsätze des Verhaltenskodex verstanden und mich selbst diesbezüglich reflektiert habe, beziehungsweise mich laufend mit diesem Prozess auseinandersetze. Mit meiner Unterschrift verpflichte ich mich, die formulierten Grundsätze einzuhalten.
Ich bestätige, dass ich meine ArbeitgeberIn über laufende oder vergangene Strafverfahren offen informiere, wenn sie im Zusammenhang mit der Ausübung meiner pädagogischen Arbeit stehen.
Meine ArbeitgeberIn hat das Recht, einen persönlichen privaten Strafregisterauszug zu beantragen.
Falls ich Vorfälle in Bezug auf eigenes oder fremdes Fehlverhalten, Gefährdungen oder Gewalt gegenüber Kindern oder anderen verletzlichen Personen in der Spielgruppe beobachte, verpflichte ich mich, diese anzusprechen, zu melden oder entsprechende Schritte einzuleiten.
Ort, Datum
Unterschrift