Reglement
1. Geltung
Diese Punkte gelten für den Betrieb der Spielgruppe Heubürzeli
2. Aufnahme
In die Spielgruppe werden Kinder ab 2 ½ Jahren aufgenommen. Die Anmeldung erfolgt mittels Anmeldeformulars und ist verbindlich. Bei Rückzug der Anmeldung nach Anmeldefrist wird eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 50.- erhoben.
3. Angebot
Eine Gruppe umfasst 8 bis 12 Kinder. In den Schulferien sowie an schulfreien Tagen findet keine Spielgruppe statt. Bei zu wenig Anmeldungen an einem der angebotenen Tage, werden die Eltern frühzeitig informiert. Die Plätze werden nach Eingang der Anmeldungen reserviert. Ihr Kind hat die Möglichkeit mehrmals in die Spielgruppe zu kommen.
Die Eingewöhnungsphase für die Kinder ist vier Wochen. In dieser Zeit können die Kinder durch die Betreuungsperson begleitet werden. Nach dieser Phase können die Kinder den Spielgruppenaufenthalt eigenständig erleben.
Wobei es immer wieder Ausnahmefälle gibt welche Flexibilität gewährt wird. Spätestens nach den Herbstferien werden die Betreuungspersonen im Vorraum auf die Kinder warten bis die Spielgruppenzeit vorbei ist.
Betreuungspersonen welche die Kinder in der Eingewöhnungsphase begleiten, bitten wir das Handy wegzulegen (Handyverbot) und für die Geschwister eine Betreuungsperson zu suchen. Uns ist es ein Anliegen, dass die Kinder in dieser Zeit Ihre volle Aufmerksamkeit haben und auch für Sie als Eltern sehen, wie geht es meinem Kind.
4. Zusatzangebot Sprachförderung für Kinder von 3 – Kindergarteneintritt (noch in Abklärung 6-8 Kinder)
Das Angebot in der Spielgruppe mit Sprachförderung knüpft an die etablierte Spielgruppe an und ergänzt diese durch eine gezielte Förderung der Sprache. Gefördert werden das Interesse und die Freude an der sprachlichen Kommunikation mit dem Ziel, die sprachlichen Fähigkeiten in allen Bereichen zu fördern. Die Wahl der Förderinhalte richtet sich nach dem Entwicklungsstand der Kinder, den Interessen, so wie den Alltags- und Spielgruppenthemen. Neben der gezielten Sprachförderung wird wie gewohnt in der Spielgruppe gespielt. Spielerisch und ganz automatisch wird die Sprache bei Rollenspielen, bei Tischspielen, in den unterschiedlichen Spielecken, bei Werkarbeiten mit verschiedenen Materialien, mit Geschichten und mit Sing- und Bewegungsspielen gefördert. Die Kinder müssen Sprache mit allen Sinnen erfahren. Sie müssen die Wörter und Begriffe hören, sehen, fühlen und riechen können.
5. Vertragsabschluss
Mit der Unterzeichnung der Anmeldung/Vertrag bestätigt die Kundschaft die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen gelesen und verstanden zu haben. Die Anmeldung ist verbindlich und mit dem Eingang der Einschreibegebühr bestätigt. Nicht bezahlte Rechnungen werden nach gesetzlichen Vorgaben gemahnt oder Betrieben. Um Kosten zu sparen und die Umwelt zu schonen, werden die Rechnungen per E-Mail zugestellt. Falls Sie lieber einen Einzahlungsschein wünschen, können Sie uns das gerne mitteilen (Zusatzkosten).
6. Ausfälle
Fällt die Spielgruppenleiter*in wegen längerer Krankheit oder tageweise aus, wird ein Ersatz eingesetzt. Findet sich kein Ersatz, wird die Spielgruppe an diesem Tag geschlossen. Die Beiträge werden nicht vergütet.
7. Pandemie/Epidemie
Bei Ausfall der Gruppenstunde wegen Nichtdurchführbarkeit aufgrund Pandemie/Epidemie, höhere Gewalt besteht kein Anspruch auf Reduktion des Spielgruppenbeitrages. Wir orientieren uns an der Schule Niederlenz, sowie den Bestimmungen des BAG.
8. Schnuppern
Bei Neueintritt eines Kindes in die Spielgruppe besteht die Möglichkeit vor dem Semesterbeginn kostenlos zu Schnuppern. Gemeinsam mit der Leiterin können Einschätzung zur «Reife» des Kindes gemacht werden.
9. Quartalsrechnung (4x/Jahr)
Quartalsrechnung von CHF. 320.— für 1x Spielgruppenmorgen
Quartalsrechnung von CHF 640.— für 2x Spielgruppenmorgen
Quartalsrechnung von CHF 960.— für 3x Spielgruppenmorgen
Quartalsrechnung von CHF 1280.— für 4x Spielgruppenmorgen
Quartalsrechnung von CHF 1600.— für 5x Spielgruppenmorgen
Rabatt CHF 140.— auf die Jahresrechnung, bei 2 besuche.
Rabatt CHF 210.— auf die Jahresrechnung, bei 3 besuche.
Rabatt CHF 280.— auf die Jahresrechnung, bei 4 besuche.
Rabatt CHF 350.— auf die Jahresrechnung, bei 5 besuche.
Die Rechnung kann auf Wunsch auch in monatlichen Raten bezahlt werden.
Anmeldegebühr, für jedes Kind unabhängig ob es schon ein Jahr in der Spielgruppe war, von
CHF 50.— (wird bei der 1. Quartalsrechnung verrechnet).
Anmeldegebühren nach den Sportferien CHF 25.— (wird bei der Quartalsrechnung verrechnet)
Der Quartalsbetrag wird fällig, unabhängig davon, ob das Kind anwesend ist oder nicht (reservierter Platz).
Die Einschreibegebühren wie auch die besuchten Spielgruppenmorgen werden verrechnet auch wenn das Kind innerhalb der Probezeit geht.
10. Austritt/Vertragsdauer
Der Spielgruppenvertrag ist für ein Jahr verbindlich. Der Spielgruppenplatz kann unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist auf Ende des Monats gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich gegen Unterschrift bei der Spielgruppe Heubürzeli erfolgen. Die Spielgruppenzugehörigkeit erlischt automatisch mit dem Übertritt in den Kindergarten. Somit ist in diesem Fall keine Kündigung nötig.
Bei einer Pause, Wunsch Eltern, kann eine Reservationsgebühr von Fr. 50.– /monatlich erhoben werden. Wenn dies nicht gewünscht wird, dann kann der Spielgruppenplatz gekündigt werden. Ohne Gewähr, dass die Spielgruppe zu einem späteren Zeitpunkt im laufenden Jahr noch Platz hat. Für jedes weitere Jahr muss ein euer Vertrag/Anmeldung abgeschlossen werden.
11. Schweigepflicht
Die Spielgruppe und ihr Mitarbeiter-innen sind verpflichtet, alle privaten Informationen, die das Kind und die Familie betreffen, vertraulich zu behandeln. Die Schweigepflicht gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Spielgruppenvertrages.
12. Ausschluss / Kündigung
Jedes Kind (Früherziehung, ASS etc.) soll eine Chance bekommen. Sollte aber ein Kind den Ablauf der Gruppenstunden oder die anderen Kinder massiv stören, dürfen die Spielgruppenleiter*innen dieses Kind aus der Spielgruppe ausschliessen. Auch bei Nichteinhaltung der Spielgruppenregeln kann es zu einem Ausschluss kommen. In einer Eingewöhnungsphase von vier Wochen, kann die Spielgruppenleiter*in, gemeinsam mit den Eltern einen Abbruch aus verschiedenen Gründen vereinbaren.
Bei einer gemeinsamen Vereinbarung zwischen den Eltern und der Spielgruppenpädagog*in (Pause des Kindes) wird eine Reservationsgebühr von Fr. 50.– /monatlich erhoben. Wenn dies nicht gewünscht wird, dann kann der Spielgruppenplatz gekündigt werden. Ohne Gewähr, dass die Spielgruppe zu einem späteren Zeitpunkt im laufenden Jahr noch Platz hat.
13. Rückstellung von der Schulpflicht
Eine Rückstellung von der Schulpflicht (Kindergarten) ist im Einzelfall möglich. Wir bitten die Eltern, welche genug früh Wissen, dass ihr Kind zurückgestellt wird, mit der Spielgruppenpädagog*in Kontakt aufzunehmen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Wenn die Pädagog*in vorgängig bemerkt, dass es zu einem Defizit des Kindes kommen kann (Rückgang Sprache, Langweile etc.) und es nicht mehr richtig gefördert werden kann, wird Sie mit den Eltern Kontakt aufnehmen und das weitere Vorgehen besprechen.
14. Kinder mit speziellen Krankheiten/Gebrechen/Bedürfnisse
Die Eltern verpflichten sich die Spielgruppenpädagog*in über spezielle Krankheiten, Gebrechen oder Bedürfnisse des Kindes aufzuklären. Die Spielgruppe Heubürzeli übernimmt keine Haftung, für Sach-, Personen- und andere Schäden, welche durch das Kind zurückzuführen sind (s. Punkt 11).
15. Krankes Kind
Bei Abwesenheiten des Kindes aufgrund von Ferien, Krankheiten, Unfall etc. erfolgt keine Rückvergütung. Im Falle einer Verhinderung ist eine telefonische oder persönliche Abmeldung bei der Spielgruppenpädagog*in zwingend erforderlich.
Die Spielgruppenpädagog*in benachrichtigt unverzüglich den/die Erziehungsberechtigte(n), wenn das Kind während der Spielgruppe erkrankt oder verunfallt. Bei einem Notfall ist die Spielgruppenleitung berechtigt, das Kind sofort in ärztliche Betreuung oder Spitalpflege zu geben. Die medizinische Betreuung des Kindes durch das Spielgruppenpersonal ist auf Erste- Hilfe in Notfällen beschränkt.
16. Hygiene / Wickeln
Das Spielgruppenpersonal ist zur Verrichtung der nötigen pflegerischen Massnahmen am Kind befugt, zum Beispiel: Hilfe beim Toilettengang oder beim Wickeln.
17. Haftung
Die Spielgruppe und deren Personal haften soweit gesetzlich zulässig nicht für die vom Kind mitgebrachten Sachen wie namentlich Spielsachen, Kleider und Wertgegenstände.
18. Leitung
Voraussetzung für die Leiter/-innen Tätigkeit in einer Spielgruppe sind: Grundausbildung zum/zur SG-Pädagog*in nach den Richtlinien der IG Spielgruppe CH / Bildungszentrum frühe Kindheit oder eine FABK/FABB Ausbildung.
19. Versicherung
Versicherung ist Sache der Eltern (Unfall- und Haftpflichtversicherung). Für Unfälle haftet die Spielgruppe nicht.
20. Betriebszeit
Die Spielgruppe findet am Vormittag jeweils von 8.30 bis 11.15 Uhr statt.
Zusätzliches Sprachförderangebot am Montag von 14 Uhr bis 16 Uhr (noch in Abklärung)
Während den für die Gemeinde Niederlenz geltenden Schulferien und Feiertagen ruht der Betrieb der Spielgruppe.
Sommerferien: die Spielgruppe geht eine Woche früher in die Ferien und beginnt eine Woche später nach den Sommerferien. So haben alle Eltern Zeit, sich um den neu eingeschulten Geschwistern zu kümmern.
Die Eltern verpflichten sich, das Kind regelmässig und pünktlich in die Spielgruppe zu bringen und wieder pünktlich abzuholen.
21. Gerichtsstand
Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind die ordentlichen Gerichte am Ort der Spielgruppe zuständig.
22. Inkrafttreten
Das bestehende Reglement wird durch die IG der Spielgruppe Heubürzeli am 01.07.2024 beschlossen und ist mit diesem Datum in Kraft getreten.